Interview mit dem Bundesvorsitzenden

Goldene Regeln
unserer Politik

Kommunal-
entwicklung

Grundsatzprogramm

gegen Korruption

weitere Links

Impressum

zur Hauptseite

 

Impressum

 

 

 

 

 

Vorsorgekonzept

Nach unserer Vorstellung muss ein Mobilfunkvorsorgekonzept entwickelt werden, um eine Strahlenreduzierung in der Stadt zu erreichen. Dabei ist zu bedenken, dass
- der Versorgungsauftrag nach dem Grundgesetz sich nur auf den Festnetzanschluss bezieht
- es keinen Versorgungsauftrag für Mobilfunk im Haus gibt
- der im Lizenzvertrag festgelegte Netzausbau bereits erfüllt ist.

Deshalb hat die Kommune das Recht, für eine neue Anlage einen Bedarfsnachweis vom Betreiber einzufordern.
Eine Im-Haus-Versorgung muss nicht gewährleistet sein. Über die Anschaffung eines Repeaters kann der Verbraucher diese  Versorgung in Eigenverantwortung lösen. Die Im-Haus-Versorgung ist ein rein wirtschaftliches Interesse der Betreiber.
Zu Gunsten der Gesundheitsvorsorge kann die Immissionsminimierung optimiert werden.
Es gibt von Seiten der Bürger keinen Anspruch auf einen flächendeckenden Empfang.

Unser Schutzziel: Immissionsminimierung
Als Richtwert sollen die Salzburger Vorsorgewerte gelten: 10
mW/m². Die Gesundheit muss im Vordergrund stehen.