Vorsorgekonzept
Nach unserer Vorstellung muss ein Mobilfunkvorsorgekonzept entwickelt werden, um
eine Strahlenreduzierung in der Stadt zu erreichen. Dabei ist zu bedenken, dass
- der Versorgungsauftrag nach dem Grundgesetz sich nur auf den Festnetzanschluss
bezieht
- es keinen Versorgungsauftrag für Mobilfunk im Haus gibt
- der im Lizenzvertrag festgelegte Netzausbau bereits erfüllt ist.
Deshalb hat die Kommune das Recht,
für eine neue Anlage einen Bedarfsnachweis vom Betreiber einzufordern.
Eine Im-Haus-Versorgung muss nicht gewährleistet sein. Über die Anschaffung
eines Repeaters kann der Verbraucher diese Versorgung in
Eigenverantwortung lösen. Die Im-Haus-Versorgung ist ein rein wirtschaftliches
Interesse der Betreiber.
Zu Gunsten der Gesundheitsvorsorge kann die Immissionsminimierung optimiert
werden.
Es gibt von Seiten der Bürger keinen Anspruch auf einen flächendeckenden
Empfang.
Unser Schutzziel:
Immissionsminimierung
Als Richtwert sollen die Salzburger Vorsorgewerte gelten: 10
mW/m². Die Gesundheit
muss im Vordergrund stehen.
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