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ÖkologiePolitik
Ausgabe November 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es fand eine Informationsveranstaltung der Stadt Aschaffenburg statt:

"Mobilfunk in unserer Stadt – Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung"

Über kommunale Spielräume bei Antennenstandorten sprachen Dipl.-Ing. Hans Ulrich-Raithel (Umweltinstitut München e.V.), Frank Sommer (Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht, München), Florian Gleich (Bayerischer Städtetag) und Dr. Martin Meyer (Krebsregister Bayern).

HINTERGRUND
Aufgrund eines geplanten 37-m-Funkmastes für Mobilfunk im Aschaffenburger Außenbereich hatte sich eine Buergerinitiative von Anwohnern gegründet. Resultat ist der einstimmige Stadtratsbeschluss für diese Veranstaltung.



Wir hatten uns auch einen Umweltmediziner als Referenten gewünscht. Die Stadtverwaltung hat zuerst versucht, Dr. Hans-Peter Hutter von der Österreichischen Ärztekammer für diesen Termin zu engagieren - leider ohne Erfolg. Bekanntlich leistet die Österreichische Ärztekammer seit vielen Jahren Pionierarbeit bei der Gesundheitsvorsorge in Bezug auf elektromagnetische Strahlung (z.B. "10 medizinische Handyregeln").

Die medizinische Seite vertritt nun Herr Dr. Martin Meyer vom bayerischen Krebsregister, der die Beweiskraft von hausärztlichen Untersuchungen zu Krebsclustern im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (z.B. Naila, Rimbach, Selbitz) offensichtlich anzweifelt. Das ist aus Vortragsunterlagen zu erkennen, die sich im Netz finden, s. Link:
www.tumorzentrum.uk-erlangen.de/e1846/e4962/e671/e771/inhalt817/Meyer_Mobilfunk_Handout.pdf

Zusammen mit dem Verein AB jetzt RICHTIG mobil e.V. beantragte die ÖDP eine Expertenanhörung mit dem Titel:

Kommunale Handlungsspielräume bei der Standortwahl
von Mobilfunk-Anlagen

Stadträte und Verwaltung dachten bisher, sie müssten akzeptieren, was Mobilfunkbetreiber wollen, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Seit einem Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2012 haben jedoch die Kommunen auch unterhalb des Grenzwertes erhebliche Mitsprachemöglichkeiten.
Damit können wir in Aschaffenburg bei der Minimierung der Mobilfunkstrahlung eine deutliche Verbesserung erreichen.
Der Stadtrat stimmte einstimmig für das Angebot einer Expertenanhörung. Dabei sollen Bürger und Stadträte etwas über die Handlungsspielräume bei der Standortwahl von Mobilfunk-Anlagen erfahren. Die ÖDP bedankt sich bei den Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat für die konstruktive Unterstützung unserer Initiative.

 

Auch wenn die Strahlenbelastung in Aschaffenburg laut Zeitungsbericht „weit unter den zulässigen Grenzwerten“ liegt, sollten sich Bürger weiterhin vorsorglich schützen. Denn die Grenzwerte haben mit Gesundheitsvorsorge nichts zu tun. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagte im Oktober 1999 zur Elektrosmogverordnung: „Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“ Im Mai 2011 stufte die WHO Funkstrahlung als „potenziell krebserregend“ ein. Versicherungen sprechen mittlerweile von einer Risikotechnologie.
Warum wird nicht in Aschaffenburger Wohngebieten gemessen, wo die benachbarten Senderstandorte für Digitalfunk bereits in Betrieb sind, sprich in der Nähe von Godelsberg, Striethaus und Stengerts? Die Integrierte Leitstelle ist von diesen drei Basisstationen mehrere Kilometer entfernt. Warum wird nicht dort gemessen, wo in einer Stadt die höchsten Belastungen zu erwarten sind, also in exponierter Lage mit Sichtkontakt zu Digitalfunk- und mehreren Mobilfunkstandorten? Warum werden nur Mittelwerte und keine Spitzenbelastungen angegeben?
Grenzwerte basieren weltweit auf Empfehlungen von Expertenkommissionen, deren Unabhängigkeit umstritten ist.
So berücksichtigt die international umstrittene Elektrosmogverordnung auf Empfehlung des privaten Münchener Vereins ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) bei der Funkstrahlung im Wesentlichen nur Kurzzeitstudien, die sich auf die Wärmewirkung beziehen. Studien zu allen anderen Wirkungen werden bis heute ignoriert. Was die zahllosen Bürgerinitiativen weltweit besorgt, sind nicht akute Hitzeschäden sondern biologische Wirkungen, die unterhalb der „Wärmegrenzwerte“ auftreten und noch erforscht werden (u.a. Auswirkungen auf das Immunsystem, das zentrale Nervensystem und kognitive Funktionen). Diese Wirkungen werden in den Grenzwerten nicht berücksichtigt!
Manchmal lernt man erst spät aus Fehlern der Vergangenheit (Asbest, PCB, Röntgen, Tabak usw.) Es bleibt die Frage, ob die Messkampagne eher der Verschleierung von Risiken oder der Gesundheitsvorsorge dienen soll.

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

26.03.2016 17:18

 

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