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Impressum
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Es fand eine Informationsveranstaltung der Stadt Aschaffenburg
statt:
"Mobilfunk in unserer Stadt – Gestaltungsmöglichkeiten der
Stadtverwaltung"
Über kommunale
Spielräume bei Antennenstandorten sprachen Dipl.-Ing. Hans Ulrich-Raithel
(Umweltinstitut München e.V.), Frank Sommer (Fachanwalt fuer
Verwaltungsrecht, München), Florian Gleich (Bayerischer Städtetag) und Dr.
Martin Meyer (Krebsregister Bayern).
HINTERGRUND
Aufgrund eines geplanten 37-m-Funkmastes für Mobilfunk im Aschaffenburger
Außenbereich hatte sich eine Buergerinitiative von Anwohnern gegründet.
Resultat ist der einstimmige Stadtratsbeschluss für diese Veranstaltung.
Wir hatten uns auch einen Umweltmediziner als Referenten gewünscht. Die
Stadtverwaltung hat zuerst versucht, Dr. Hans-Peter Hutter von der
Österreichischen Ärztekammer für diesen Termin zu engagieren - leider ohne
Erfolg. Bekanntlich leistet die Österreichische Ärztekammer seit vielen
Jahren Pionierarbeit bei der Gesundheitsvorsorge in Bezug auf
elektromagnetische Strahlung (z.B. "10 medizinische Handyregeln").
Die medizinische Seite vertritt nun Herr Dr. Martin Meyer vom bayerischen
Krebsregister, der die Beweiskraft von hausärztlichen Untersuchungen zu
Krebsclustern im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen (z.B. Naila, Rimbach,
Selbitz) offensichtlich anzweifelt. Das ist aus Vortragsunterlagen zu
erkennen, die sich im Netz finden, s. Link:
www.tumorzentrum.uk-erlangen.de/e1846/e4962/e671/e771/inhalt817/Meyer_Mobilfunk_Handout.pdf
Zusammen mit dem Verein AB jetzt RICHTIG mobil e.V. beantragte die ÖDP eine
Expertenanhörung mit dem Titel:
Kommunale Handlungsspielräume bei der Standortwahl
von
Mobilfunk-Anlagen
Stadträte und Verwaltung dachten bisher, sie müssten akzeptieren, was
Mobilfunkbetreiber wollen, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Seit
einem Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2012 haben
jedoch die Kommunen auch unterhalb des Grenzwertes erhebliche
Mitsprachemöglichkeiten.
Damit können wir in Aschaffenburg bei der Minimierung der Mobilfunkstrahlung
eine deutliche Verbesserung erreichen.
Der Stadtrat stimmte einstimmig für das Angebot einer Expertenanhörung. Dabei sollen Bürger und Stadträte etwas über die Handlungsspielräume
bei der Standortwahl von Mobilfunk-Anlagen erfahren. Die ÖDP bedankt sich
bei den Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat für die konstruktive
Unterstützung unserer Initiative.
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Auch wenn die Strahlenbelastung in
Aschaffenburg laut Zeitungsbericht „weit unter den zulässigen Grenzwerten“
liegt, sollten sich Bürger weiterhin vorsorglich schützen. Denn die
Grenzwerte haben mit Gesundheitsvorsorge nichts zu tun. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagte im Oktober 1999 zur
Elektrosmogverordnung: „Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel
erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem
möglichen Krebsrisiko, zu schützen.“ Im Mai 2011 stufte die WHO
Funkstrahlung als „potenziell krebserregend“ ein. Versicherungen sprechen
mittlerweile von einer Risikotechnologie.
Warum wird nicht in Aschaffenburger Wohngebieten gemessen, wo die
benachbarten Senderstandorte für Digitalfunk bereits in Betrieb sind, sprich
in der Nähe von Godelsberg, Striethaus und Stengerts? Die Integrierte
Leitstelle ist von diesen drei Basisstationen mehrere Kilometer entfernt.
Warum wird nicht dort gemessen, wo in einer Stadt die höchsten Belastungen
zu erwarten sind, also in exponierter Lage mit Sichtkontakt zu Digitalfunk-
und mehreren Mobilfunkstandorten? Warum werden nur Mittelwerte und keine
Spitzenbelastungen angegeben?
Grenzwerte basieren weltweit auf Empfehlungen von Expertenkommissionen,
deren Unabhängigkeit umstritten ist.
So berücksichtigt die international umstrittene Elektrosmogverordnung auf
Empfehlung des privaten Münchener Vereins ICNIRP (International Commission
on Non-Ionizing Radiation Protection) bei der Funkstrahlung im Wesentlichen
nur Kurzzeitstudien, die sich auf die Wärmewirkung beziehen. Studien zu
allen anderen Wirkungen werden bis heute ignoriert. Was die zahllosen
Bürgerinitiativen weltweit besorgt, sind nicht akute Hitzeschäden sondern
biologische Wirkungen, die unterhalb der „Wärmegrenzwerte“ auftreten und
noch erforscht werden (u.a. Auswirkungen auf das Immunsystem, das zentrale
Nervensystem und kognitive Funktionen). Diese Wirkungen werden in den
Grenzwerten nicht berücksichtigt!
Manchmal lernt man erst spät aus Fehlern der Vergangenheit (Asbest, PCB,
Röntgen, Tabak usw.) Es bleibt die Frage, ob die Messkampagne eher der
Verschleierung von Risiken oder der Gesundheitsvorsorge dienen soll.
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